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Jeder Feuerwehrangehörige ist mit einer Schutzausrüstung ausgestattet, die ihm im Allgemeinen von der Gemeinde gestellt wird.

Sie besteht aus Jacken nach HuPF 3 sowie Hosen nach HuPF 2.
In diesen Vorschriften wird genau festgelegt, wie die Schutzausrüstung hergestellt und geprüft werden muss. Die Einsatzkleidung der Steinbacher Feuerwehr weicht von dieser Vorschrift ab, da sie über eine große Fläche von reflektierendem Material verfügt, was die Sichtbarkeit gegenüber der alten Bekleidung wesentlich verbessert.

Die Atemschutzgeräteträger werden seit 1996 mit spezieller Schutzausrüstung ausgestattet. Leider mußten erst 4 Marburger Kameraden bei einem Einsatz schwer verletzt werden, bevor diese spezielle Kleidung für den Innenangriff flächendeckend angeschafft wurden.

Jeder Atemschutzgeräteträger besitzt eine Jacke nach Hupf 1, eine Überhose nach Hupf 4 (a oder b), oder deren Vorgänger, der "Schutzanzug Hessen", eine Flammschutzhaube sowie den Schutzhandschuh "eska Jupiter II". Zusätzlich sind alle AGT seit 2006 mit einem Hollandtuch ausgerüstet, welches zusammen mit der Flammschutzhaube den Kopfbereich optimal schützt.

Wird bei einem Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum diese Kleidung getragen, kann auf eine Warnweste verzichtet werden.

Zusätzlich wird für Arbeiten mit der Motorsäge noch spezielle Ausrüstung (Hosen und Helm) vorgehalten.